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Schulung nach Erkrankung

Behinderten-Schulung,

Vorbereitung auf Begutachtungen wegen   -Erkrankung

 

Gemäß § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis die hierfür erforderlichen körperlichen Anforderungen erfüllen.

 

Nach § 11 Absatz 4 kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen.

 

Dieses Gutachten wird nach den Begutachtungsrichtlinien des Bundesministers für  Verkehr erstellt.

 

Das bedeutet:Die Fahrerlaubnis wird erteilt unter der Voraussetzung, dass der Bewerber körperlich und geistig gesund ist und keine Gründe vorliegen, die eine gegenteilige Annahme rechtfertigen.

 

Wenn bei Ihnen nach Eintritt einer Erkrankung, z.B. Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung, oder nach einem Unfall, bei dem der Verlust eines oder mehrerer Körperglieder beklagt werden müssen,

oder, …..

oder, …..

oder  …..

die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind,  brauchen Sie Ihren Führerschein nicht abgeben.

 

Lassen Sie sich nicht von “Freunden“, Bekannten und auch nicht von Ärzten oder Pflegepersonal einreden, Sie müssten nun den Führerschein abgeben.   Das ist falsch!

 

 

 

  

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