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Schulung nach Erkrankung

Sie dürfen von Ihrem Führerschein jedoch keinen Gebrauch mehr machen. 

 

Falls Sie ohne Begutachtung fahren und es zu einem Unfall kommt, kann es passieren,

- dass Ihnen eine Straftat nach § 315c des Strafgesetzbuches vorgeworfen wird,

- dass  Ihre   Kfz-Haftpflichtversicherung   Ihnen grobe  Fahrlässigkeit unterstellt und Sie für geleistete Entschädigungen in Regress nimmt.

 

 

Sie haben Ihren Führerschein abgegeben?

 

Dann können Sie, nach einer entsprechenden Begutachtung Ihren Führerschein

zurückbekommen.

 

Also: nicht abgeben, aber auch nicht fahren.

  In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem TÜV haben wir schon viele behinderte

Führerscheininhaber wieder ans Fahren gebracht.

 

Bei dieser Begutachtung (keine Prüfung!!! Ihr Führerschein steht nicht zur Disposition)

stellt der Sachverständige fest, ob Sie in der Lage sind, ggf. mit  geeigneter  technischer Unterstützung Ihr Handicap auszugleichen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu  führen.

Es werden ggf. Auflagen oder Beschränkungen festgelegt, die als Schlüsselzahl in Ihren

Führerschein eingetragen werden.

Danach dürfen Sie, mit einem, dem Gutachten entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug

wieder Auto fahren.

Sind Sie im Besitz mehrerer Führerscheinklassen und möchten Sie auch davon weiter Gebrauch machen, ist eine Begutachtung in jeder Klasse erforderlich.

 

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