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Die Ausbildung Klasse B in Verbindung mit der Kennziffer 96

’B 96’

Was umfasst die Klasse B 96?

* zG= zulässige Gesamtmasse, früher zulässiges Gesamtgewicht

 

Kombinationen von mehr als von mehr 3,500 kg, zG* aber nicht mehr als 4250 kg zG.

Bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B  und einem Anhänger  mit einer zG von mehr als 750 kg.

 

 

 

Wer darf mit dieser Klasse fahren?

 

Mindestalter: 18 Jahre / Begleitendes Fahren ab 17 Jahre.

 

Beinhaltet die FS-Klassen: AM, L (aus Klasse B)

 

 

Theoretische und praktische Ausbildung

 

Theorie-Unterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Wirkung vom 19. Januar 2013 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Führerscheinklasse eingeführt. Die geschah im Rahmen der Harmonisierung der übrigen Fahrerlaubnisklassen mit dem EU-Recht.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, die Grenzen der Fahrzeugkombinationen der Fahrerlaubnisklasse B mihilfe der Schlüsselzahl 96 bis auf 4250 Kg auszuweiten

Allgemeines

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden Fahrzeugkombination.

 

Theoretischer Schulungsstoff

Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunden.

 

Praktischer Übungsstoff

Auf die Übungen entfallen mindestens 3,5 Stunden, die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können.

Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden.

Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.    

 

Fahrpraktische Übungen

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen auf jeden Teilnehmer mindestens eine Stunde.

Dabei sind auf öffentlichen Straßen die Fähigkeiten und Verhaltensweisen unter Beweis zu stellen.

 

 

 

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

 

Bei dieser Führerscheinklasse besteht die Gefahr,

dass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis zu leicht in

einen Gewichtsbereich gelangen kann, der eine andere Führerscheinklasse erfordert.

Dadurch entsteht ungewollt die Gefahr, dass ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird.

 

Wir bilden die Klasse B 96 nicht aus!

 

Diese Klasse wird von uns nicht ausgebildet